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Satzung & FAQ (neues Infohandbuch)

Satzung Deutscher Marinebund e.V.

Stand vom 24.Mai 2014

FAQ

Jede Marinekameradschaft bestimmt ein Vorstandsmitglied, welches für die Pflege der Mitgliederdatei zuständig ist. Neueintritte in die MK müssen dem DMB umgehend gemeldet werden. Austritte sind sechs Wochen vor dem Quartalsende an den DMB zu übermitteln. Bei verspäteter Meldung, müssen Sie leider weitere 3 Monate die Mitgliedsbeiträge zahlen. Nutzen Sie für alle Meldungen idealerweise die Formulare unter dem Reiter "Mitgliederverwaltung" oder schreiben Sie eine Mail an mv@deutscher-marinebund.de

Jedes Jahr lädt der DMB in wechselnden Städten zum Abgeordnetentag ein. Der AO-Tag dient den Vorstandswahlen, der Veranschiedung von Anträgen sowie der Netzwerkbildung. Jede Marinekameradschaft kann einen Delegierten zum AO-Tag entsenden. Der Delegierte muss hierbei nicht der Vorsitzende oder ein Vorstandsmitglied sein, sondern darf auch einfaches Mitglied des Vereins sein. Alternativ kann das Stimmrecht der MK auf ein Mitglied einer anderen MK übertragen werden. Weiterhin können sich zusätzlich zum Delegierten weitere Mitglieder eines Vereins als Gäste anmelden und an allen Veranstaltungen ohne Stimmrecht teilnehmen.

Beispiel: Die MK Rottenburg entsendet 4 Personen zum AO-Tag. Der MK Vorsitzende ist dienstlich verhindert und so übernimmt sein Stellvertreter das Stimmrecht der MK. Zudem hat vor dem AO-Tag der Schatzmeister der MK Rottenburg das Stimmrecht der MK Albingen erhalten, da aus dieser MK niemand die Fahrt zum AO-Tag einrichten kann.

Für Reisekosteabrechnungen sind die Formulare der Bundesgeschäftsstelle zu verwenden. Diese sind bei Bedarf aufgrund rechtlicher Änderungen jährlich neu zu beantragen.
Reisekostenformulare werden grundsätzlich erst nach Beendigung der Dienstreise ausgefüllt. Die Formulare sind vollständig auszufüllen. Alle abgerechneten Kosten müssen per Originalbeleg nachgewiesen werden (z.B. Parkgebühren).

Eine Zweit- oder Mehrfachmitgliedschaft in mehreren Vereinen und Kameradschaften ist im DMB problemlos möglich. Die Erstmitgliedschaft bleibt in diesen Fällen erhalten und die DMB-Beiträge werden weiterhin von dem Verein abgeführt, in dem die Mitgliedschaft begonnen wurde. Zweitmitglieder müssen nicht an den DMB gemeldet.

Vorsicht: Sollte die Mitgliedschaft in der beitragsabführenden Vereinigung enden z.B. durch Auflösung der entsprechenden MK, ist dies dem DMB zu melden. Ab dem Zeitpunkt wird das Mitglied in seiner Zweit-MK DMB-Beitragspflichtig.