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Folgend haben Sie die Möglichkeit unsere Formulare direkt online auszufüllen und zu senden. Oder Sie verwenden die zur Verfügung gestellten PDF-Formulare zum ausfüllen und ausdrucken.
Das Sozialwerk im Deutschen Marinebund (SwDMB) ist ein gemeinnütziger Verein und erhält daher Steuervergünstigungen, die vor allem den
sozial schwächer gestellten teilnehmenden Personen zugutekommen. Die Gemeinnützigkeit muss dem Finanzamt jährlich nachgewiesen
werden. Um diesen Nachweis erbringen zu können ist es notwendig, dass die Fragen beantwortet bzw. die entsprechenden Bescheinigungen
beigefügt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Hinweis zu Kündigungsfristen*
Für Mitglieder eines angehörigen Vereins gilt, das eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende einzuhalten ist (siehe Satzung DMB 3.5):
3.5 Die Mitgliedschaft im DMB durch Zugehörigkeit zu einer dem DMB angeschlossenen Gliederung endet durch
3.5.2 Austritt aus dieser Gliederung, der durch diese der Geschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende anzuzeigen ist.