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Debatte zum Badesicherheitsgesetz

„Die Wasserrettung muss endlich gesetzlich geregelt werden.“ Das erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack am 26. August bei der Landtagsdebatte zum Badesicherheitsgesetz.

„Wir schulden den ehrenamtlichen Rettungskräften und vor allem den Menschen im Land eine Lösung. Wir schulden ihnen eine Lösung, die im Sinne aller Beteiligten ist. Und wir waren noch nie so weit!“

Die Wasserrettung finde in Schleswig-Holstein derzeit noch im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr statt. Ohne eine eigene spezialgesetzliche Regelung: Die Johanniter-Unfall-Hilfe, die DLRG, die Wasserwacht des DRK, die DGzRS, die Feuerwehren und der Rettungsdienst arbeiteten seit Jahren eng zusammen. Das sei historisch gewachsen.

„Ich bin allen dankbar, für das ehrenamtliche Engagement. Alle Organisationen arbeiten in der Praxis auch eng zusammen. Aber hin und wieder tauchen Probleme auf. Es fehlt die gesetzliche Regelung. Deswegen versuchen wir seit Jahren eine Lösung zu finden. Wir brauchen eine Lösung, die im Sinne aller Beteiligten ist und mit der alle arbeiten können.“

In der Wasserrettung sollte fortgesetzt werden, was sich bereits in der Praxis bewährt habe. Der Gesetzentwurf des SSW und der Jamaika-Fraktionen baue genau darauf auf und mit den geplanten Regelungen würde niemand ausgeschlossen und benachteiligt. Der Gesetzentwurf beschränke sich auf das, was wirklich gesetzlich geregelt werden müsse.

„Im Notfall muss Hilfe schnell vor Ort sein. Dann geht es um Sekunden. Deswegen müssen alle Beteiligten mit Blaulicht und Digitalfunk ausgestattet sein. Alle Beteiligten müssen auch in die Alarmierungskette eingebunden sein.“

Text: MILIG, Foto: Frank Peter

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