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Meldung von Austritten

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Schritt 1 von 3

  • Angaben zur örtlichen Gliederung

HINWEIS ZU KÜNDIGUNGSFRISTEN
Für Mitglieder eines angehörigen Vereins gilt, das eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende einzuhalten ist (siehe Satzung DMB 3.5):
3.5 Die Mitgliedschaft im DMB durch Zugehörigkeit zu einer dem DMB angeschlossenen Gliederung endet durch
3.5.2 Austritt aus dieser Gliederung, der durch diese der Geschäftsstelle unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende anzuzeigen ist.