Informationen der Mitgliederverwaltung
Kündigungsfristen beim DMB
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass Austritte von Mitgliedern ausnahmslos zum jeweiligen Quartalsende (siehe DMB-Satzung § 3.5.2) berücksichtigt werden. Die Kündigung hat sechs Wochen vor Quartalsende schriftlich zu erfolgen.
Die Kündigungsfristen im Überblick:
15. Februar zum 31.03.
15. Mai zum 30.06.
15. August zum 30.09.
15. November zum 31.12.
Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils zur Mitte des Quartals zu zahlen.
Fälligkeit zum:
1. Quartal: 15. Februar
2. Quartal: 15. Mai
3. Quartal: 15. August
4. Quartal: 15. November
Bei Einzugsermächtigung ist auf eine gültige Bankverbindung zu achten. Änderungen der Bankverbindung sind umgehend mitzuteilen.
Verspätete Beitragszahlungen führen zu erheblichem Mehraufwand und zu „unliebsamen“ Mahnungen.
Formulare der DMB-Homepage
Bei erfolgreicher Nutzung der Formulare auf der DMB-Homepage erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail für Ihre Unterlagen.
Um Daten der Vereinsvorsitzenden auf der Homepage veröffentlichen zu können, benötigt der DMB eine entsprechende Einverständniserklärung der betreffenden Personen.
An- und Abmeldungen
Die Anmeldung neuer Mitglieder durch die örtlichen Gliederungen ist dem DMB umgehend mitzuteilen. Ebenso ist dem DMB die Abmeldung von Mitgliedern – sei es eine Austrittsmeldung oder eine Todesanzeige – zeitnah mitzuteilen. Neue Mitglieder, die rückwirkend angemeldet werden, können nur zum aktuellen Zeitpunkt aufgenommen werden – Entsprechendes gilt für Abmeldungen.
Kontakt zur Mitgliederverwaltung
Deutscher Marinebund
Mitgliederverwaltung
Strandstraße 92
24235 Laboe
Telefon: (04343) 49 48 49-63
E-Mail: mv@deutscher-marinebund.de
Bankverbindung
IBAN: DE59 2109 0007 0056 7766 08
BIC: GENODEF1KIL