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Brunsbütteler Häfen: Verwaltungszuständigkeit

Im Jahr 2021 wird das Land die Zuständigkeiten für die Häfen in Brunsbüttel neu regeln und eigene Kompetenzen an die Stadt Brunsbüttel abgeben. Die Stadt erhält neben ihren bisherigen umfangreichen Kompetenzen auch die Zuständigkeiten für die ehemaligen Landeshäfen. Damit kann die Stadt die Hafenangelegenheiten in allen Wirtschaftshäfen von Brunsbüttel einheitlich regeln und Synergieeffekte nutzen.

Minister Dr. Buchholz hält das für konsequent: „Wir beseitigen damit eine historische Einmaligkeit in der Hafenbehörden-Landschaft von Schleswig-Holstein, denn in allen anderen Städten und Gemeinden nehmen diese – und nicht das Land – die hafenbehördlichen Aufgaben wahr.“  Buchholz bezieht sich darauf, dass im Zuge der Privatisierung der ehemaligen Landeshäfen in Brunsbüttel im Jahre 1999 die damalige Zuständigkeit des Landes für die ehemaligen landeseigenen Häfen zunächst noch beibehalten wurde.

Bisher gibt es für die vielen Anlegestellen und Hafenteile im Brunsbütteler Bereich drei verschiedene Behörden, die dort die Belange der Schifffahrt in den Blick nehmen müssen: Die Bundeswasserstraßenverwaltung, die dort eigene Hafenanlagen betreibt. Die Stadt Brunsbüttel, die z.B. für den Fähranleger der Fähre Cuxhaven Brunsbüttel, den Anleger der Personenschifffahrt sowie für die Anlegestellen der Industrie im Kanal zuständig ist. Und zu guter Letzt auch das Land mit seinem Landesbetrieb Küstenschutz als Hafenbehörde für die ehemaligen Landeshäfen Elbehafen, Ostermoorer Hafen und Ölhafen. Letzteres wird nun auf die Stadt Brunsbüttel übertragen.

Auf Wunsch der Stadt Brunsbüttel hatte das Ministerium auch die Möglichkeit geprüft, die hafenbehördlichen Aufgaben in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) zu überführen. Das ist letztlich an zu hohen Kosten gescheitert. Buchholz erklärt dazu: „Neben dem erforderlichen bürokratischen Vorlauf müsste für eine noch nicht einmal zweistellige Mitarbeiterschaft ein eigener Verwaltungsapparat geschaffen werden. Das wäre alles andere als wirtschaftlich.“ Anstalten öffentlichen Rechts sind in der Regel eigenständige Verwaltungseinheiten, in denen eine große Anzahl von Mitarbeitern zu einem besonderen Zweck zusammengeführt wird, so zum Beispiel Rundfunkanstalten.

Text: WiMi, Foto: sprisi  / pixelio.de

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