Deutsch-französisches Rüstungsabkommen
Zum aktuell veröffentlichten deutsch-französischen Rüstungsabkommen sagt der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e.V. – BDSV, Dr. Hans Christoph Atzpodien:
Der BDSV begrüßt nachdrücklich das deutsch-französische Abkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich zu einer Harmonisierung der beiderseitigen Rüstungsexportkontroll-Maßstäbe.
Um gerade auch deutschen Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie eine Teilnahme an europäischen Kooperationen zu ermöglichen, ist die Vereinbarung gemeinsamer Standards zwischen Deutschland und Frankreich ein wichtiger Schritt.
Diese Vereinbarung betrifft die geplanten Regierungsseitigen Gemeinschaftsprojekte, zudem auch Rüstungsgüter aus industrieller Zusammenarbeit und darüber hinaus aber auch den sehr praxisrelevanten Bereich von bloßen Zulieferungen. Während diese in der Vergangenheit oft zu langwierigen, separaten Genehmigungsverfahren führten, gilt nun, dass Zulieferungen von unter 20 % des Gesamtproduktwertes nicht einer eigenen Rüstungsexportkontrollbeurteilung unterliegen, sondern dem Regime unterstellt werden, welches auf das Gesamtprodukt zur Anwendung kommt. Dies gilt in beiden Richtungen und wird absehbar zu einer erheblichen Arbeitsvereinfachung führen.
Wir begrüßen alle Schritte, die bei der Rüstungsexportkontrollpolitik zu europäischer Harmonisierung und zu mehr Verlässlichkeit und Berechenbarkeit für Partner und Kunden führen. Dazu leistet die deutsch-französische Vereinbarung nach allen vorliegenden Anzeichen einen konkreten Beitrag. Die Umsetzung des Vertrages in konkretes Verwaltungshandeln bleibt noch abzuwarten.
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