Forderung: Aufbau einer Nationalen Küstenwache
Der Deutsche Marinebund (DMB) fordert die Bundesregierung auf, alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer Nationalen Küstenwache auf See zu schaffen. Diese Forderung hatte der starke Interessenverband bereits im vergangenen Jahr erhoben und erneuert sie jetzt ausdrücklich und eindringlich im Rahmen seines Abgeordnetentages am 26. Oktober in Berlin.
„Eine Optimierung der Erfüllung von Sicherheitsaufgaben ist unabdingbar und dringend. Die jetzigen Strukturen sind ineffizient und müssten auch dahingehend überprüft werden, ob sie einem modernen Katastrophenschutzmanagement entsprechen“, betont der Präsident des DMB, Staatssekretär a.D. Heinz Maurus.
Seeunfälle in jüngerer Zeit haben gezeigt, dass die Koordination der vorhandenen Behörden und Organisationen mit ihren teilweise überlappenden Zuständigkeiten nicht nur erschwert wird, sondern die Führungsstrukturen und Rechtsgrundlagen des Bundes und der Küstenländer eine zentrale Führung nicht zulassen. An den Küsten von Nord- und Ostsee wird immer wieder diskutiert und von der Bundesregierung gefordert, eine einheitliche Deutsche Küstenwache mit monokratischen Strukturen zu schaffen.
„Wir müssen mit der Einführung einer Nationalen Küstenwache zu einer einheitlichen nationalen Organisationsstruktur mit dem Havariekommando als integralem Bestandteil kommen, die in Notsituationen auf See mit transparenten Einsatzplänen für alle Akteure die Einsatzleitung übernimmt. Auch die Kommunen, die Kreise, die Katastrophenschutzbehörden müssen in ein solches Fachkonzept eingebunden sein“, erklärt Maurus. Das Anliegen des DMB ist es, die Kompetenzen der am Küstenschutz beteiligten Bundesbehörden wie Zoll, Fischereiaufsicht und Bundespolizei See zu einer Einheit zusammenzufassen. Diese wäre dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums zuzuordnen und hätte eine gemeinsame Flotte unter einem Havariekommando. Einen entsprechenden Antrag zur Schaffung einer Nationalen Küstenwache hatte auch jüngst die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag gestellt, allerdings ohne Erfolg.
Zur Reaktion im Falle komplexer Schadenslagen, aber auch zur Sicherung und Kontrolle des Seeverkehrs stehen Bund und Länder vor der Frage, ob sie die Sicherheitsaufgaben auch zukünftig erfüllen können. „Aus unserer Sicht muss die bestehende maritime Sicherheitsarchitektur auf ihre Belastbarkeit hin geprüft und gegebenenfalls mit einem zeitgemäßen und praxisgerechten Konzept modernisiert werden“, bekräftigt Maurus. Das sei vor dem Hintergrund künftiger Herausforderungen wie beispielsweise der zunehmenden Handels- und Kreuzfahrtschifffahrt bei gleichzeitigem Fachkräftemangel, angesichts der strukturellen Mängel der Zuständigkeiten, der fehlenden Nachwuchsgewinnung oder der noch nicht optimierten Kommunikation bei der Überwachung der Ladungsströme dringend geboten.