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Landtag beschließt das neue Landeswassergesetz

Der Landtag hat am 13. November 2019 in zweiter Lesung das neue Landeswassergesetz beschlossen. Das Gesetz wird zum 1.1.2020 in Kraft treten und regelt vom Grundwasserschutz über den Küstenschutz bis hin zum Abwassermanagement alle Fragen zum Umgang mit Wasser in Schleswig-Holstein. Umweltminister Jan Philipp Albrecht freute sich heute (13. November) über den Beschluss des Landtages und den erfolgreichen Abschluss des umfangreichen Erneuerungsprozesses. „Das grundlegend erneuerte Landeswassergesetz schützt unsere Gewässer und unsere Küsten zeitgemäß. Es ist das umfangreichste umweltrechtliche Gesetzesvorhaben der Landesregierung in dieser Legislatur und zeigt wie Modernisierung funktionieren kann.“

Ziel der Überarbeitung des ursprünglichen Landeswassergesetzes von 1960 war es auch, nicht mehr erforderliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften zu streichen. Insgesamt wurde um 30% der Vorschriften gekürzt, sodass von ca. 160 Paragraphen 113 übrigbleiben. Das neue Gesetz wird in der Struktur an das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angepasst. Dadurch wird die Rechtsanwendung in der Praxis erleichtert.

Erneuert wurden unter anderem die Bestimmungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, bei dem verschiedenste Regelungen optimiert wurden. Beispielsweise wird das Land stärker an Warftverstärkungen beteiligt. „Der Meeresspiegelanstieg verlangt nach einer vorrausschauenden Strategie. Als Landesregierung nehmen wir diese Aufgabe zum Schutz unserer Küsten an und planen über Generationen, nicht Legislaturen“, sagte Jan Philipp Albrecht.

Das Gesetz regelt auch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten neu. Wasserschutzgebiete können zukünftig nicht mehr nur auf behördliche Veranlassung, sondern auch auf Antrag von Wasserversorgern ausgewiesen werden. Engagierte Wasserversorger sollen so schneller zu Schutzgebieten für ihre Wasserfassungen kommen können.

Weitere Schwerpunkte des Gesetzes bilden die Regelungen zur Abwasserbeseitigung, insbesondere angesichts zunehmender Starkregenereignisse, und Nachschärfungen der bundesrechtlichen Regelungen zum Thema Fracking, sodass die Wasserbehörden bei eventuellen Anträgen einen besonders strengen Prüfmaßstab anlegen können.

Hintergrund:

Nach der Föderalismusreform hat der Bund 2010 ein neues Wasserhaushaltsgesetz erlassen. Die Länder müssen ihr Wasserrecht hieran anpassen. Nachdem es in Schleswig-Holstein bereits 2010 und in den Jahren danach einige inhaltliche Änderungen im Landeswassergesetz gegeben hat, erfolgt nunmehr die grundlegende Anpassung an das reformierte Bundesrecht.

Text und Foto: MELUND

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