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Schutz von Schweinswalen und Tauchenten

Schutz von Schweinswalen und Meeresenten soll fortgeführt werden: Fischereiminister Werner Schwarz hat am 6. Oktober gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Landesfischereiverbandes und des Fischereischutzverbandes bei einem Auftaktgespräch eine Verlängerungserklärung der „Freiwilligen Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“ unterzeichnet. Kernpunkte sind dabei eine Verkürzung der Stellnetzlängen im Sommer, die Vermeidung von Tauchenten-Fraßgebieten im Winter sowie der Einsatz von Schweinswal-Warngeräte (Porpoise Alert, auch PALs genannt). Ebenfalls zu den Vertragspartnern gehört das Ostsee Info-Center Eckernförde (OIC), dass die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen fachkundig begleitet und koordiniert.

„Mir ist bewusst, dass die Situation der Fischerei in der Ostsee aktuell herausfordernder ist denn je. Für Ihre Bereitschaft, die Vereinbarung trotz alledem zu verlängern und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, mehr für den Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten in Schleswig-Holstein zu tun, möchte ich mich bedanken“, so Schwarz. Er lobte zudem das große Engagement der Fischerinnen und Fischer bei der bisherigen Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung „Nach mittlerweile fast zehnjähriger Laufzeit ist klar, dass sich die Regelungen bewährt haben. Die freiwillige Vereinbarung ist ein sehr gelungenes Beispiel dafür, wie sich Schutz und Nutzung vereinbaren lassen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Fischerei in Schleswig-Holstein zu erhalten und sie dabei so nachhaltig wie möglich auszurichten.“

Zudem hatte sich Schwarz mit den Fischerinnen und Fischern über die schwierige Situation der Ostseefischerei ausgetauscht. Angesichts des katastrophalen Zustands der Bestände von Dorsch und Hering sowie der durch den Ukraine-Krieg stark angestiegenen Betriebskosten steht die Fischerei vor großen Herausforderungen. Schwarz sicherte daher dazu: „Das Land Schleswig-Holstein wird sich intensiv in die von der Bundesregierung geplante Leitbildkommission und beim Runden Tisch zur Zukunft der Ostseefischerei auf Bundesebene einbringen, um sich dort für kurz- und auch langfristige Hilfen bei notwendigen Anpassungsprozessen stark zu machen.“

Hintergrund:

Die „Freiwillige Vereinbarung zum Schutz von Schweinswalen und tauchenden Meeresenten“ wurde im Jahr 2013 erstmalig nach einem längeren Dialogprozess abgeschlossen, seitdem mehrmals verlängert und kontinuierlich angepasst. Um die Ergebnisse laufender mehrjähriger Forschungsvorhaben gegebenenfalls bei einer weiteren Fortschreibung der freiwilligen Vereinbarung berücksichtigen zu können, verständigten sich die VertragspartnerInnen jetzt auf eine vierjährige Verlängerungsdauer.

Im Kern umfasst die Vereinbarung zwei Komponenten: Eine Verringerung des Beifangrisikos für Schweinswale durch eine Verkürzung der Stellnetzlängen zur Kalbungszeit im Sommer und die Vermeidung von Beifängen tauchender Meeresenten durch die Einführung einer sogenannten „Enten-Ampel“ im Winter, wenn die Entenkonzentrationen durch Rastvögel in den schleswig-holsteinischen Küstengewässern stark zunehmen. Die Stellnetzfischerei meidet dann bestimmte Gebiete, in denen Enten aktiv nach Nahrung suchen. Dazu hat das OIC einen SMS-Warndienst sowie Online-Karten eingerichtet, mit dem sie die Fischerei informiert. Im Jahr 2018 wurde die Vereinbarung zudem um den Aspekt der Schweinswal-Warngeräte, sogenannter PALs (Porpoise Alert), erweitert. Diese Geräte werden in regelmäßigen Abständen in die Stellnetze integriert und senden Achtungssignale in der „Sprache“ der Wale aus. Die Geräte erhöhen die Aufmerksamkeit der Schweinswale, sodass diese die von Stellnetzen ausgehende Gefahr erkennen können. In einem Forschungsprojekt des Thünen-Instituts für Ostseefischerei zur Wirksamkeit der PALs wurde belegt, dass sie die Beifangwahrscheinlichkeit von Schweinswalen in Stellnetzen um über 70 Prozent senken können. Die PALs werden vom OIC kostenlos an die Fischerei ausgegeben, insgesamt wurden bislang rund 2.700 Geräte beschafft

Die Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung kostet rund 300.000 Euro jährlich und wird bislang zu 75 Prozent mit EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und zu 25 Prozent aus Landesmitteln gefördert. Ab 2023 ist eine Förderung aus dem Nachfolgefonds des EMFF dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) geplant

Text: MELUND, Foto: Manfred Richter auf Pixabay

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