Zweites Testfeld Offshore-Windenergie
Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE begrüßt den aktuellen Beschluss des Bundestages zur Realisierung einer schnellen Netzanbindung für das im Koalitionsvertrag vorgesehene nationale Testfeld Offshore-Windenergie: „Die Stiftung setzt sich seit Jahren für eine schnelle Realisierung der Netzanbindung für das geplante Testfeld ein. Die Entscheidung des Bundestages ist ein Türöffner für mehr Innovation und Forschung am Industriestandort Deutschland. Jetzt können weitere Schritte wie die Erstellung eines Betreiberkonzeptes und die Auswahl technischer Innovationen vorangetrieben werden“, erklärte Andreas Wagner, Geschäftsführer der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE.
Der Bundestag hatte im Rahmen seines Beschlusses zur Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG 2.0) wichtigen Änderungen zur Netzanbindung für Offshore-Testflächen zugestimmt. Das bedeutet, dass vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, das zuvor mit einem Antrag im Bundesrat den Prozess angestoßen hatte, ein Offshore-Testfeld entstehen kann. Mit dem Beschluss der NABEG-Novelle wird auch das Windenergie-auf-See-Gesetz geändert: Es wird eine Definition für Offshore-Testflächen eingefügt und zudem das für die Offshore-Flächenplanung zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ermächtigt, noch innerhalb der Aufstellung des ersten Flächenentwicklungsplans bis 30. Juni 2019 – in Abstimmung mit dem jeweiligen Küstenbundesland – Testflächen im Küstenmeer festzulegen. Bislang ist Mecklenburg-Vorpommern das einzige Bundesland, das ein solches Testfeld in seinem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) festgeschrieben hat. Außerdem wurde eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz mitbeschlossen, die dazu dient, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer laufenden Netzentwicklungsplanung die Netzanbindung solcher Offshore-Testflächen berücksichtigen muss.
Im Rahmen eines vom BMWi geförderten Projektes NaTOff wird die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE die weiteren konzeptionellen, technischen und logistischen Voraussetzungen zur Errichtung eines nationalen Testfeldes Offshore-Windenergie schaffen. Im Rahmen des vierjährigen Projektes, das im März 2019 gestartet ist, soll zunächst der aktuelle Test- und Demonstrationsbedarf in der Branche ermittelt werden. Neben dem Bedarf für die Entwicklung innovativer und leistungsstarker OWEA spielt auch der Bedarf an Testmöglichkeiten für neuartige Gründungsstrukturen, Komponenten und Logistikkonzepten eine entscheidende Rolle. Im nächsten Schritt sollen Auswahlkriterien für die zu installierenden innovativen Technologien festgelegt werden. Eine weitere Herausforderung stellt die Auswahl eines Betreibers bzw. eines Betreiberkonsortiums für den späteren Betrieb des Testfeldes dar. Hierfür ist ein entsprechendes Betreiberkonzept mit Kriterien für die Betreiberauswahl zu entwickeln. Ein weiter Schwerpunkt des Projektes wird bei Maßnahmen zur Akzeptanz liegen.
Wie schon im Testfeld alpha ventus soll auch im neuen Testfeld Begleitforschung in Kooperation von Wirtschaft und Forschungseinrichtungen stattfinden. alpha ventus war mit der Inbetriebnahme im April 2010 der erste Offshore-Park vor der deutschen Küste. Dieses Testfeld war ein wesentlicher Impulsgeber für die weitere erfolgreiche Entwicklung der Offshore-Windenergie in Deutschland. Es wurde von Beginn an bis zur Realisierung und im Rahmen der Begleitforschung von der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE begleitet. Über die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE wurde 2005 zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes durch eine verbesserte Erforschung und Entwicklung der Windenergie auf See gegründet. Sie hat sich als eine überparteiliche, überregionale und unabhängige Einrichtung zur Unterstützung der Offshore-Windenergie in Deutschland und Europa etabliert.
Text: Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, Foto: © DOTI | Matthias Ibeler