Neue Grundlage für den Schutz vor Hochwasser im Binnenland
Der Schutz vor Hochwasser im schleswig-holsteinischen Binnenland wird auf neue Beine gestellt. Die Landesregierung hat den Vorschlag von Umweltminister Jan Philipp Albrecht für eine Fortschreibung des Generalplans Binnenhochwasserschutz in die Verbandsanhörung gegeben.
Begleitet wird der Plan durch einen neuen Leitfaden zum Starkregenrisikomanagement. Umweltminister Jan Philipp Albrecht sagt dazu: „Neben dem Generalplan Küstenschutz ist der Generalplan Binnenhochwasserschutz die tragende Säule zum Schutz der Einwohner*innen vor Hochwassergefahren. Mit seiner Fortschreibung wird der Binnenhochwasserschutz auf eine zukunftsfeste Grundlage gestellt.“
An 702 km der insgesamt ca. 30.000 km Fließgewässer im schleswig-holsteinischen Binnenland sind nach derzeitiger Einschätzung signifikante Hochwasserrisiken durch Flusshochwasser vorhanden oder wahrscheinlich. Ziel des Generalplans ist es, über bestehende Risiken zu informieren und die Strategien zur Verringerung von Hochwasserrisiken in der Zukunft weiterzuentwickeln. Leitlinie dafür sind die Vorgaben für den Hochwasserschutz aus dem europäischen Wasserrecht, die im Plan aufgegriffen werden.
Der Entwurf der Fortschreibung des Generalplans einschließlich des Leitfadens zum Starkregenrisikomanagement wurde gemeinsam mit Vertreter*innen der Landwirtschaft, der Wasser- und Bodenverbände sowie der Kreise und kreisfreien Städte erarbeitet. Nach Abschluss der Verbandsbeteiligung ist die abschließende Entscheidung der Landesregierung zur Fortschreibung des Generalplans für Ende 2020 vorgesehen.
Hintergrund:
Auslöser für den 2007 erstmals erstellten Generalplan Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt waren die Hochwasserereignisse an der Elbe und im Binnenland Ende der 1990er Jahre und im Sommer 2002. Hochwasserereignisse in den darauffolgenden Jahren häuften sich und nahmen in der Höhe der Wasserstände und der damit einhergehenden Schäden zu. Als herausragendes Ereignis ist das Hochwasser 2013 an der Elbe zu nennen, das für den schleswig-holsteinischen Abschnitt fast den Bemessungswert der Hochwasserschutzanlagen erreichte. Aber auch für die anderen Fließgewässer Schleswig-Holsteins waren bedeutende Hochwasser zu verzeichnen, beispielsweise das „Weihnachtshochwasser“ 2014/2015, das landesweit in vielen Einzugsgebieten neue Höchstwasserstände erreichte. Daneben nahmen in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren Starkregenereignisse zu, die als extremes Einzelereignis nur lokal begrenzt auftreten, jedoch vergleichbar zu den Hochwasserereignissen an den Fließgewässern ebenfalls verheerende Schäden zur Folge hatten.
Text: MELUND, Foto: Thomas Eisenkrätzer