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Fischereiminister eröffnet Miesmuschelsaison

Fischereiminister Werner Schwarz hat am 20. Juli auf Sylt die diesjährige Miesmuschelsaison eröffnet. Auf der Insel nahm er Einblicke in die Arbeit der Muschelfischerinnen und -fischer sowie in die Funktionsweise und Abläufe der Saatmuschelgewinnung.

„Die Muschelfischerei ist ein Teil von Schleswig-Holstein. Sie ist ein traditionsreicher und eng mit der Natur verbundener Wirtschaftszweig, der für die Menschen an der Küste von großer Bedeutung ist. Es freut mich daher außerordentlich, dass die Prognosen für die Erntemengen und Preise in diesem Wirtschaftsjahr wieder deutlich positiver ausfallen als im letzten“, erklärte Schwarz und ergänzte: „Die Qualität unserer Nordseemuscheln lässt sich nicht nur in Zahlen bemessen, sondern sie überzeugt auch mit ihrem Geschmack.“

Die Miesmuschelfischerei findet im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer als Kulturwirtschaft statt. Dabei werden auf genehmigten Kulturflächen am Meeresboden, den sogenannten Muschelkulturbezirken, kleine Saatmuscheln ausgebracht und bis zur Konsumreife (ab 4 Zentimetern Schalenlänge) großgezogen. Die Saatmuscheln können entweder in bestimmten Teilbereichen vom Meeresboden gefischt werden, oder stammen, wie in den letzten Jahren, von Saatmuschelgewinnungsanlagen (ausgebrachte Langleinen- und Netzsysteme zur Ansiedlung von Muschellarven). Die Muschelfischerei von Wildmuscheln ist bereits seit Ende der 1990er Jahre verboten.

Mit Blick auf aktuelle Herausforderungen für die Muschelwirtschaft, wie dem „EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“ betonte Schwarz: „Unsere heimische Muschelfischerei ist ein gutes Beispiel dafür, wie Ökologie, Ökonomie und Sozialverträglichkeit miteinander zum gegenseitigen Nutzen aller verbunden werden können. Mit dem geplanten Verbot jeglicher mobilen grundberührenden Fanggeräte in allen FFH- und Meeresschutzgebieten schießt die EU-Kommission deutlich über das Ziel hinaus. Dies würde neben der Muschelkulturwirtschaft vor allem auch die Krabbenfischerei treffen. Ich werde daher die Aktivitäten in Brüssel weiterhin aufmerksam verfolgen und mich für den Fortbestand unseres Erfolgsmodells der naturverträglichen Muschelfischerei im Nationalpark einsetzen.“

Hintergrund: 

Der rechtliche Rahmen für die Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark wird durch das Landesfischereigesetz (insbesondere §§ 40, 41), die Küstenfischereiverordnung sowie das Nationalparkgesetz bestimmt.

Das nach § 40 Landesfischereigesetz aufgesetzte Programm zur Bewirtschaftung der Muschelressourcen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land und den Unternehmen der Muschelfischerei, sowie weitere naturschutz- und fischereirechtliche Genehmigungen regeln die naturverträgliche und nationalparkkonforme sowie wirtschaftlich tragfähige Miesmuschelwirtschaft im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer.

Text: MILEV, Foto: Stefan Schweihofer auf Pixabay

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