headerbild Wir sind Weltbürger.

„Gemeinsam für EIN Weltnaturerbe Wattenmeer“

Together for ONE Wadden Sea World Heritage: Unter diesem Motto kamen von 28. November bis 30. November über 260 Personen aus den Niederlanden, Deutschland und Dänemark in Wilhelmshaven zusammen. Auf Einladung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke diskutierten die Teilnehmenden aktuelle Herausforderungen für die Wattenmeerregion: die Klimakrise, die Biodiversitätskrise sowie die Verschmutzung und zunehmende menschliche Nutzung des UNESCO- Weltnaturerbes.

„Wer das Wattenmeer schützen will, der muss die Klimakrise in den Griff bekommen. Der Schutz dieses einzigartigen Naturraumes ist ganz entscheidend mit der Frage des globalen Temperaturanstiegs verbunden. Das ist bei den vielen Beratungen noch einmal sehr deutlich geworden. In diesem Sinne war Wilhelmshaven vor allem eine Klimaschutzkonferenz“, sagte Umweltminister Tobias Goldschmidt im Nachgang der Beratungen. Dabei betonte er auch die Notwendigkeit in Zukunft noch stärker grenzübergreifend zu kooperieren: „Ein Drittel des Naturraums Wattenmeer gehört zu Schleswig-Holstein. Damit trägt unser Land eine enorme Verantwortung. Effektiven Schutz organisieren wir aber vor allem, wenn alle Akteure im Schulterschluss agieren. Wie die Klimakrise auch kann der Schutz des Wattenmeeres nur grenzüberschreitend gelöst werden“, so Goldschmidt.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung lag auf den Auswirkungen der Biodiversitätskrise für den Nordseeraum. „Der Handlungsbedarf beim Schutz von Arten und Lebensräumen ist enorm. Mit unserer Biodiversitätsstrategie ist Schleswig-Holstein beim Schutz der Ökosysteme sehr gut aufgestellt. Nun gilt es, für das Wattenmeer wichtige Aspekte schnell in die Umsetzung zu bringen. Daher braucht es Räume, wo Natur einfach nur Natur sein kann“, so Goldschmidt.

Hintergrund

Die trilaterale Zusammenarbeit der drei Anrainerstaaten Deutschland, Dänemark und den Niederlanden zum Schutz des Wattenmeeres besteht seit 1978. Kernstück der Trilateralen Wattenmeerkooperation (TWSC) sind die alle vier Jahre stattfindenden Regierungskonferenzen (Trilateral Governmental Conferences), auf denen die zuständigen Umweltministerinnen und Umweltminister eine gemeinsame Erklärung unterzeichnen. Alle Beschlüsse der Regierungskonferenzen zum Schutz des Wattenmeeres sind Ausdruck des politischen Willens der drei Staaten zur Zusammenarbeit. Wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, so haben sie dennoch einen hohen Grad an politischer Verbindlichkeit. Da die Regierungsbildung in Dänemark noch nicht abgeschlossen ist, wird zum ersten Mal in der Geschichte der TWSC die Ministererklärung erst im Nachgang gezeichnet werden können.

Innerhalb der TWSC wechselt der Vorsitz zwischen den drei Staaten im vierjährigen Turnus mit Abschluss der Regierungskonferenz. Von 2018-22 lag der Vorsitz bei Deutschland; dieser wird nun von Dänemark übernommen. Da es sich um eine internationale Kooperation handelt, liegt die Federführung für Deutschland bei der Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Das Land Schleswig-Holstein ist – wie die Bundesländer Niedersachsen und Hamburg – aktiver und notwendiger Teil der deutschen Delegation innerhalb der TWSC. Räumlich bezieht sich die Kooperation auf die Küstengebiete der Nordsee, daher liegt die tatsächliche Umsetzung der Beschlüsse weitgehend bei den Bundesländern.

Text: MEKUN, Foto: Frank Peter

Zurück zur Übersicht