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MKS 180-Projekt

Nach der Entscheidung des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), der Rüge gegen die Vergabeentscheidung über das MKS 180-Projekt nicht abzuhelfen, hat die Kieler Werft GERMAN NAVAL YARDS (GNYK) fristgerecht am 13.03.2020 einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes in Bonn eingereicht.

Ein Sprecher der Werft begründet das Vorgehen wie folgt: „Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung des BAAINBw nicht rechtmäßig war. Wir haben gewichtige und überzeugende Argumente für unsere juristischen Schritte. Diese haben wir ausführlich dargelegt. Wir behalten uns vor, den Rechtsweg gegebenenfalls bis zum Oberlandesgericht Düsseldorf auszuschöpfen.“

Text: GNYK

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