Saisonbeginn in Gefahr
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 16. Februar die Vertreter zahlreicher Wirtschaftsverbände zu einer Videokonferenz eingeladen. Hintergrund ist, dass die ganz überwiegende Anzahl von Branchen nach den enttäuschenden Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz am 10. Februar 2021 keinerlei Planungssicherheit hinsichtlich eines Ausstiegsszenarios aus dem bereits monatelang andauernden „Lock-Down“ erhalten hat.
Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) kritisiert insbesondere, dass für den Gastronomie- und Freizeitsektor, zu dem auch die Fahrgastschifffahrt gehört, bisher kein Zeitplan für mögliche Wiederöffnungen vorgelegt wurde. Die in der sog. „Weißen Flotte“ tätigen, überwiegend klein- und mittelständisch geprägten Unternehmen haben somit von der Regierung keine Perspektive erhalten, wann sie ihren Betrieb wieder aufnehmen dürfen. Dies ist unverständlich, da die Betriebe bereits im vergangenen Jahr funktionierende Hygiene- und Abstandskonzepte an Bord ihrer Schiffe ausgearbeitet und erfolgreich angewendet haben und der Aufenthalt auf den luftigen Freidecks der Schiffe sehr risikoarm ist.
„Die Fahrgastschifffahrt ist durch die staatlich verhängten Maßnahmen unverschuldet in ihre größte wirtschaftliche Krise seit der Nachkriegszeit geraten. Unabhängig vom Fahrtgebiet wurden dramatische Umsatzrückgänge von bis zu 90 % im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichnet, was viele Unternehmen in eine existenzbedrohende Situation gebracht hat. Wir fordern die Verantwortlichen daher auf, unserer Branche nun schnellstmöglich eine Wiederöffnungsperspektive zu geben“, erklärt BDB-Vizepräsident Dr. Achim Schloemer (KD).
Der BDB regt daher konkret an, die Angebote der „Weißen Flotte“ – unter Zugrundelegung entsprechender Abstands- und Hygienekonzepte – ab einem stabilen Inzidenzwert von 35 auf 100.000 Einwohnern wieder freizugeben. Die Vertreter der Bund-Länder-Konferenz hatten diesen Zielwert u.a. für den Einzelhandel und bestimmte kulturelle Einrichtungen wie Museen in Aussicht gestellt. Mit weiter sinkenden Inzidenzen wären dann auch die AHA-Regeln stufenweise zu lockern.
Die Zeit drängt, da die Unternehmen in der Fahrgastschifffahrt traditionell im Verlauf des Monats März in die Saison starten. Im Jahr 2020 wurde die Aufnahme des Saisongeschäfts durch die Verhängung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verhindert, so dass der eingetretene immense Umsatzverlust im weiteren Saisonverlauf nicht mehr aufgeholt werden konnte, während die hohen Fixkosten, u.a. für das Personal, die Wartung und Instandhaltung der Schiffe sowie Investitionen in die Flotte, weiter bedient werden müssen.
Hinzu kommt, dass die in den vergangenen Jahren immer beliebter gewordenen Fahrten anlässlich von Veranstaltungen und Events komplett entfallen sind. Auch in diesem Jahr wird diese Problematik bestehen bleiben. So wurde gerade erst die beliebte Veranstaltung „Kölner Lichter“, die am 10. Juli 2021 stattfinden sollte, abgesagt.
„Als Gast auf einem Fahrgastschiff ist man keinem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als im Einzelhandel oder beim Besuch eines Museums. Es wäre daher nicht nachvollziehbar, wenn unserer Branche die Ausübung des Berufs weiter untersagt wird. Wir unternehmen alles, um unseren Gästen einen sicheren Aufenthalt an Bord zu ermöglichen. Gerade in Zeiten strenger Reiserestriktionen bieten die Unternehmen in der Fahrgastschifffahrt einen großen Mehrwert für Freizeit und Erholung vor der eigenen Haustüre“, so Dr. Achim Schloemer.
Text u. Foto: BDB e.V.