headerbild Wir sind Weltbürger.

Segelboot sinkt

Die Seenotretter der Stationen Laboe und Schilksee der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) sind am Nachmittag des Samstag, 3. April 2022, in der Kieler Förde der zweiköpfigen Besatzung eines sinkenden Motorseglers zu Hilfe gekommen. Ein 78-Jähriger wurde aus akuter Gefahr gerettet, ein anderer Mann kam selbstständig an Land.

Gegen 13 Uhr meldete ein Anrufer der SEENOTLEITUNG BREMEN (MRCC = Maritime Rescue Co-Ordination Centre) der DGzRS, dass vor dem Leuchtturm Bülk am nordwestlichen Ausgang der Kieler Förde ein Segelschiff sinken würde. Umgehend wurden die Seenotrettungskreuzer BERLIN/DGzRS-Station Laboe und FRITZ KNACK/Station Olpenitz sowie das Seenotrettungsboot GERHARD ELSNER/Station Schilksee alarmiert. Gleichzeitig wurden durch ein sogenanntes Mayday-Relay alle Schiffe im umliegenden Seegebiet um ihre Mithilfe gebeten.

Die BERLIN nahm Kontakt zum Erstmelder auf, der den Seenotrettungskreuzer auf Sicht zur Unglücksstelle lotste. Der 14 Meter lange Zweimaster sank inzwischen immer weiter. Eine der beiden Personen an Bord gelangte schwimmend selbstständig an Land und wurde vom alarmierten Rettungsdienst versorgt. Ein 78-jähriger Segler hatte sich in den Mast gerettet und klammerte sich in den Wanten fest.

Der Seenotrettungskreuzer traf nur eine Viertelstunde nach der Alarmierung am Havaristen ein und setzte sein Tochterboot STEPPKE aus. Die Seenotretter holten den Mann von seinem sinkenden Schiff und begannen sogleich mit der medizinischen Erstversorgung. Der leicht unterkühlte Schiffbrüchige wurde im Hafen Schilksee dem Landrettungsdienst übergeben und wie zuvor bereits auch sein Mitsegler in ein Krankenhaus gebracht.

Das Seenotrettungsboot GERHARD ELSNER sicherte den gesunkenen Havaristen ab. Die Wasserschutzpolizei Kiel hat die Ermittlungen zur Unfallursache aufgenommen. Zur Einsatzzeit herrschten Wind aus Nordost mit 5 Windstärken (bis 38 km/h) und eine Wassertemperatur von 5 Grad Celsius.

Text u. Foto: Foto: Die Seenotretter – DGzRS

Zurück zur Übersicht