Sicheres und gesundes Arbeiten auf Werften
Die neue DGUV-Branchenregel „Schiffbau“ informiert über Gefährdungen und fasst Arbeitsschutzmaßnahmen zusammen.
Beim Bau eines Ozeanriesen sind mehrere Tausend Beschäftigte gleichzeitig auf einer Werft tätig. Fast täglich verändert sich das Arbeitsumfeld für die Mitarbeiter unterschiedlicher Gewerke und Unternehmen. Wie sie sicher und gesund arbeiten können, zeigt die neue Branchenregel DGUV 109-603 „Schiffbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Unternehmerinnen und Unternehmer finden darin zahlreiche rechtliche Vorgaben, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen übersichtlich zusammengefasst in einem Dokument.
Arbeitssicherheit auf Werften erfordert gute Koordination
Montagen und Reparaturen in schwindelerregender Höhe, Arbeiten in engen Räumen oder der Transport riesiger Bauteile, Kontakt zu Gefahrstoffen und ein hoher Lärmpegel – das Potenzial für Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit auf einem Werftgelände ist groß. Wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen sind deshalb unerlässlich. Dabei müssen stetig wechselnde Arbeitsbedingungen sowie die umfangreiche Beteiligung von Fremdfirmen und Zulieferern berücksichtigt werden: „Der Wechsel von Personal und Arbeitsplätzen sowie unterschiedliche Gefährdungen erfordern eine frühzeitige und sorgfältige Koordination der Arbeiten und der damit verbundenen Arbeitsschutzmaßnahmen“, erläutert Dipl.-Ing. Carsten Thoms, Fachreferent Schiffbau im Fachbereich Holz und Metall der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). „Diese neue Regel ist die erste branchenbezogene Publikation, in der auch die sicherheitsgerechte Konstruktion und Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie die entsprechende Planung einen entsprechenden Stellenwert einnehmen.“
Praxiserprobte Handlungsanweisungen für Schiffbau
Für einen hohen Praxisbezug der Branchenregel „Schiffbau“ haben Fachleute der Berufsgenossenschaft Holz und Metall intensiv mit Sicherheitsfachkräften verschiedener Werften zusammengearbeitet. Ebenso wurden Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Schiffbauindustrie einbezogen. „Damit konnten wir sicherstellen, dass die in der Branchenregel enthaltenen Beispiele und Lösungsvorschläge sich bereits in der Praxis bewährt haben“, betont Carsten Thoms.
Das Wichtigste zum Arbeitsschutz auf einen Blick
Was schützt die Beschäftigten vor Abstürzen oder herabfallenden Gegenständen? Wie bleiben sie trotz Lärmbelastung oder extremer Witterungsbedingungen gesund? Was ist beim Einsatz elektrischer Betriebsmittel oder bei Arbeiten in der Nähe von Tanks zu beachten? Die Branchenregel gibt Antworten auf diese und weitere Fragen. Dabei geht sie auf die verschiedenen Arbeitsplätze und Tätigkeitsfelder im Schiffbau ein. Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und betrieblichem Gesundheitsschutz. Interessierte können die DGUV Regel 109-603 „Branche Schiffbau“ in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen oder dort als gedrucktes Exemplar kostenpflichtig bestellen. Die gedruckte Ausgabe kann in der Regel kostenfrei über die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bezogen werden.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht
Die Branchenregeln der DGUV setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das bestehende komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Sie dienen Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Text: DGUV, Foto: manschi / pixelio.de