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Ausschreibung für das DMB-Bundesjugendzeltlager 2021 am Bodensee

SOMMER, SONNE, BODENSEE – JAMBOREE 2021
Ausschreibung für das DMB-Bundesjugendzeltlager 2021 am Bodensee

Veranstalter: Deutscher Marinebund e.V.
Ausrichter: Marine-Verein Stuttgart 1899 e.V.
Organisation und Lagerleitung: Uwe Töllner

Teilnehmer: Mitglieder des DMB, der DMJ und des DSSV
Zeitraum und Dauer: Samstag, 31. Juli 2021 bis Samstag, 07. August 2021
(8 Tage einschließlich An- und Abreisetag)

Anmerkung: Eine teilweise Teilnahme ist möglich. Bitte bei der Anmeldung genaue Zeitpunkt der An- und Abreise sowie der Teilnehmerzahl angeben.

Ort: Jugendzeltplatz ‚Heinrich Suso‘ in Konstanz-Litzelstetten.

Unterkunft: In Zelten – Zelte und persönliche Ausrüstung müssen mitgebracht werden.

Wichtiger Hinweis:
Wohnwagen und Wohnmobile dürfen auf dem Zeltplatz nicht – auch nicht auf dem zugehörigen kleinen Parkplatz – abgestellt und benutzt werden. Teilnehmer mit Wohnmobilen bis sechs Metern Länge können sich auf eigene Rechnung auf dem direkt benachbarten öffentlichen Campingplatz Litzelstetten einmieten (Telefon: 07533 949763 oder siehe unter http://www.Naturcamping-mainau.de, auch erreichbar unter der Adresse des Campingplatz Klausenhorn). Größere Wohnmobile oder Wohnwagen können sich auf dem ca. 5 km entfernten Campingplatz Klausenhorn in Dingelsdorf einen Stellplatz mieten (Telefon: 07533 6372 oder siehe unter http://Camping-Klausenhorn.de). Eine baldmöglichste Reservierung wird empfohlen, August ist Hochsaison am Bodensee.

Verpflegung: Voll-Verpflegung von Samstag, 31. Juli 2021, Abendessen bis Samstag, 07. August 2021, Frühstück.
Teller, Tasse, Essbesteck und Geschirrhandtuch sind von jedem Teilnehmer selbst mitzubringen.

Anforderungen an Boote:
Am Bodensee gelten besondere Vorschriften in Bezug auf Zulassung der Boote und Führerscheine. Boote mit Motor müssen besondere Abgasvorschriften einhalten und sich einer Abnahme (TÜV-ähnlich) durch das Landratsamt unterziehen. Kutter, Segel- und Ruderboote ohne Motor können mitgebracht werden unter Beachtung folgender Bestimmungen:

Boote über 2,5 Meter Länge brauchen eine offizielle Registriernummer eines Wasser- und Schiffahrtsamtes, die am Bug angebracht sein muss.

Jedes Boot muss mindestens ausgerüstet sein mit:
– Schwimmwesten für jede Person
– Lenzeinrichtung (Ösfaß)
– ausreichenden Festmacherleinen und Fendern
– Anker und Ankerleine
– weißes Rundumlicht zum Vorheisen
– Riemen oder Paddel
– Signalhorn

Bodenseepatent:
Bootsführer von Booten über 12m² Segelfläche oder mit Motor benötigen ein spezielles Bodenseeschifferpatent. Inhaber eines Sportbootführerscheines-Binnen können ein Ferienpatent mit einer Gültigkeitsdauer von vier Wochen beantragen.

Ausstellungsgebühr 24,00 €.

Bei Bedarf formlosen Antrag mit Kopie des Sportbootführerscheines rechtzeitig richten an: Landratsamt Bodenseekreis
https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt/bodenseeschifferpatent/ferienpatent/

Unkostenbeitrag:
Unkostenbeitrag für Zeltplatz und Vollverpflegung 12,50 € pro Tag und Teilnehmer. An- und Abreisetag zählen als ein Tag.

Anmeldung:
Per Post oder eMail an Uwe Töllner (Anschrift s.o.) bis spätestens 01. Juni 2021 unter Angabe von:
– Vereinsname
– Name, Anschrift, Telefon-Nr. und eMail-Adresse des verantwortlichen Leiters
– An- und Abreisetag
– Anzahl der Teilnehmer
– Angaben zu Booten und Bootsführern (siehe oben)

Eine Nachmeldung von Teilnehmern kann nur akzeptiert werden, solange dies aus organisatorischen Gründen noch möglich ist. Die Überweisung des Unkostenbeitrages für Zeltplatz und Verpflegung muss bis spätestens 10. Juli 2021 erfolgt sein.

Ausweise:
Der Bodensee ist ein internationales Gewässer mit EU-Außengrenze (Schweiz). Jeder Teilnehmer muss einen gültigen Kinder- oder Personalausweis oder Reisepass mitführen. Für Notfälle bitte Krankenversicherungskarte nicht vergessen.

Haftung:
Der Veranstalter, der Ausrichter und seine Beauftragten haften nicht für Personen- und Sachschäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Siehe hierzu auch den Haftungsausschluss zur Corona-Pandemie auf Seite vier dieser Ausschreibung.

Bitte beachten!

Besonderheiten in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie:
Veranstalter, Ausrichter und die Lagerleitung gehen davon aus, dass das DMB-Bundesjugendzeltlager stattfinden kann, es sei denn, dass sich der Erfolg der angelaufenen Impfkampagne nicht oder nicht rechtzeitig einstellt und wegen den dann im Juli geltenden Corona-Auflagen eine Durchführung des Zeltlagers nicht machbar ist. Eine kurzfristige Absage des Zeltlagers ist hiermit vorbehalten. Offen ist jedoch im Moment auf jeden Fall noch, welche Auflagen und Bestimmungen im Juli berücksichtigt werden müssen.

Auf jeden Fall müßen die im Juli/August gültige Corona-Verordnung und ggf. weitere behördliche Auflagen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Konstanz sowie des Zeltplatzbetreibers eingehalten werden. Dies könnte dann evtl. einschränkende Maßnahmen notwendig machen, wie etwa Begrenzung der Teilnehmerzahl, Abstands- und Maskenpflicht, verpflichtende Selbsttests zu Beginn und während des Zeltlagers, Einschränkung von Außenkontakten oder ein Betretungsverbot der Zelte anderer Lagerteilnehmer etc.. Es wird ein Hygienekonzept erstellt das dann vor allem das Verhalten im Sanitär-, Essens- und Kombüsenbereich oder den Umgang mit Booten (z.B. keine wechselnden Bootsbesatzungen) regelt. Lagerteilnehmer oder ggf. Besucher, die sich trotz Ermahnung nicht an die Auflagen oder das Hygienekonzept halten müssen das Zeltlager vorzeitig verlassen ohne Erstattung des anteiligen Unkostenbeitrages. Im Unterschied zu den Vorjahren genügt es nicht der Lagerleitung nur die Zahl der Teilnehmer einer Gruppe zu melden. Alle Teilnehmer müssen der Lagerleitung bis spätestens 10. Juli 2021 mit folgenden Angaben gemeldet werden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, PLZ und Wohnort, Telefon und ggf. eMail-Adresse.

Um eine Risikoeinschätzung machen zu können bitte für jeden Teilnehmer den Schutzstatus angeben wie folgt (Stichtag 30.06.2021):
– Keiner die Person wurde noch nicht geimpft und hat bisher keine Corona-Infektion durchgemacht
– Natürlich die Person hat eine Corona-Infektion bereits überstanden
– Einfach die Person hat die erste Dosis von zwei Schutzimpfungen bekommen
– Doppelt die Person hat bereits beide Schutzimpfungen oder einen Impfstoff bekommen, der nur einmal verabreicht werden muss

Die Meldung am liebsten per eMail als Dateianhang (Excel-Datei mit Eintragung der Angaben in den einzelnen Spalten) senden an: vorstand@marineverein.de

Die Lagerleitung wird die Angaben vertraulich behandeln, alle Teilnehmer bzw. deren Eltern erklären sich jedoch mit der Anmeldung einverstanden, dass die persönlichen Daten für die Durchführung und Abwicklung des Zeltlagers an die zuständigen Stellen und Behörden (z.B. Zeltplatzbetreiber, Gemeindeverwaltung, Regierungspräsidium etc.) übermittelt werden können.

Personen, die im Juli aktuell an Corona erkrankt, positiv getestet oder deutliche coronatypische Symptome zeigen können nicht am Zeltlager teilnehmen und dürfen den Zeltplatz nicht betreten. Der Veranstalter, der Ausrichter und die Lagerleitung übernehmen neben dem allgemeinen Haftungsausschluss insbesondere auch keine Haftung und Verantwortung wenn sich ein oder mehrere Teilnehmer während des Zeltlagers mit dem Corona-Virus oder ähnlichen Erregern infizieren oder weiter verbreiten.

Wir haben berechtigte Hoffnung, dass die Belastungen durch die Corona-Pandemie nicht so drastisch ausfallen müssen wie oben beschrieben und das soll jetzt keine Spaßbremse sein, aber vollständig ausgeschlossen kann zur Zeit nichts und wir müssen alles tun um eine Gesundheitsgefährdung möglichst auszuschließen.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und hoffen auf ein Wiedersehen oder Kennenlernen im Sommer am Bodensee.

Herzliche Grüße

Uwe Töllner
DMB-Landesjugendreferent Baden-Württemberg
1. Vorsitzender Marine-Verein Stuttgart 1899 e.V.

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