Rechtsberatung für Vereine
Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO)
Der Deutsche Marinebund e.V. liefert seinen Mitgliedsvereinen Vorlagen zur Erfüllung der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO), die ab dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Nutzen Sie diese Vorlagen, um Ihre Webseite zu aktualisieren. Sollten Sie noch keinen Menüpunkt „Datenschutz“ eingerichtet haben, sollten Sie dies umgehend nachholen.
Außerdem für Ihre Unterlagen sind die Vorlagen Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sowie das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten auszufüllen.
Der Aufwand für Vereine wie Marinekameradschaften ist relativ gering. Über das Online-Formular können Sie die entsprechenden Dokumente für Ihren Verein anfordern.
Vorlagen für die DGSVO, TOM und für das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Datenschutzerklärung für Ihre Webseite
Bitte nutzen Sie entsprechend die angeforderte Vorlage. Dazu kopieren Sie sich die für Ihre Webseite relevanten Passagen aus dem von uns zur Verfügung gestellten Dokument und ergänzen Sie diese sinngemäß mit den Angaben über Ihren Verein und entsprechende Ansprechpartner bzw. Datenschutzbeauftragtem.
Sollten Sie Dienste wie Google-Adwords oder Flickr für Ihre Webseite nicht nutzen, können Sie diese bei Ihrer Datenschutzerklärung entsprechend weglassen.
Speichern Sie die ausgefüllte Datei und kopieren Sie den Text in Ihren Menüpunkt „Datenschutzbestimmungen“ auf Ihrer Webseite bzw. senden diese an Ihren Webmaster zur Aktualisierung. Die aktuelle DGSVO ist am 25.05.2018 in Kraft getreten.
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Bitte drucken Sie die Passage „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)“ aus der Vorlage zur Datenschutzverordnung aus und füllen diese für Ihre Unterlagen einmal aus. Dieses Dokument wird nicht veröffentlicht, sondern ist nur auf Verlangen von Aufsichtsbehörden vorzulegen.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Bitte drucken Sie die Passage „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ aus der Vorlage zur Datenschutzverodnung aus und füllen diese für Ihre Unterlagen aus. Dieses Dokument wird nicht veröffentlicht, sondern ist nur auf Verlangen von Aufsichtsbehörden vorzulegen.
Datenschutzbeauftragter
Bitte bestimmen Sie einen Datenschutzbeauftragten in Ihrem Verein, der sich der Thematik annimmt und als solcher aufgeführt werden kann. In der Regel sind dies Pressereferent, Webaffine Personen oder einer der beiden Vorsitzenden.
In der Datenschutzbestimmung sowie im Impressum sind Sie verpflichtet, eine Erreichbarkeit des Datenschutzbeauftragten aufzuführen. Es empfiehlt sich eine Mailadresse wie datenschutz@domain.de einzurichten. Diese sollte lediglich eine Kopie an den Datenschutzbeauftragten weiterleiten. So sind Sie flexibel. Für den Fall, dass sich der Beauftragte ändert.
Sicherung des Computers
Die DGSVO schreibt vor, dass Computer, auf denen personenbezogene Daten gespeichert werden, A) durch ein Passwort gesichert sind und B) mit einer aktuellen Anti-Viren-Software geschützt sind. Dies ist im Übrigen für jeden Computer empfehlenswert und sollte sich als Standard verstehen.
Eine Software für den Virenschutz kann zum Beispiel „Avira Antivirus“ sein, die kostenfrei heruntergeladen werden kann, siehe: www.avira.com
Viele weitere Angebote von kostenfreien Anbietern und günstiger Lizenzsoftware sind ausreichend vorhanden. Achten Sie in Zukunft beim Neukauf eines Computers, dass ein solcher Virenschutz am besten schon installiert ist.
Sonstiges
Beachten Sie bitte dringend, dass alle Vorlagen entsprechend zu aktualisieren sind, sobald sich eine Änderung ergeben sollte. (Vorstandswechsel, Hinzuziehung von neuen Drittanbietern auf Ihrer Webseite wie Google Adwords, Facebook, o.ä.)
GEMA Meldebogen (Shanty-Chöre)
Hinweis Beauftragter Shanty-Chöre & GEMA-Meldbogen für Einzelveranstaltung mit Live-Musik
Steuerlicher Spendenabzug (§ 10b EStG)
Muster für Zuwendungsbestätigungen
Vereinsrecht – Hinweise für Vereinsvorsitzende
Vortragsinhalte von Rechtsanwalt Dr. Michael Stehr, Vizepräsident des Deutschen Marinebundes e.V.